In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien haben die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landespressegesetzes vorgestellt. Darin soll die Offenlegungspflicht der Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der einzelnen Medien aufgenommen werden. Die Offenlegungspflicht existiert mit Brandenburg, Bayern, Berlin, Hessen, Sachsen, Thüringen bereits in sechs weiteren Bundesländern. Am 5. Dezember wird dazu eine Anhörung im Ausschuss stattfinden.
Dazu erklärte Thomas Felke, medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: "Die Pflicht zur Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse soll deutlich machen, welche juristischen und natürlichen Personen an einem Medienunternehmen wirtschaftlich beteiligt sind. Diese Regelung soll zu mehr Transparenz in der Medienlandschaft von Sachsen-Anhalt führen."